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Die Hautkrebsvorsorge ist eine seit 2008 von allen Kassen anerkannte Präventionsmaßnahme. Dabei können eventuell verdächtige Veränderungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls rechtzeitig entfernt werden: Die Zahl der bösartigen Melanome ist in den letzten Jahrzehnten auf das Fünffache angestiegen, schwere Krankheitsverläufe haben aber in diesem Zeitraum nicht zugenommen. Grund dafür ist, dass durch die frühe bzw. rechtzeitige Erkennung weitaus häufiger als früher eine endgültige Heilung möglich ist.

Früherkennung erhöht Heilungschancen
Auch bei „weißem Hautkrebs" (Plattenepithelcarcinome und Basaliome) ist die Hautkrebsvorsorge sehr sinnvoll, da er bei frühzeitiger Erkennung häufig durch deutlich kleinere Operationen geheilt werden kann. In vielen Fällen kann auf eine Operation sogar ganz verzichtet werden, da inzwischen eine große Zahl alternativer konservativer Behandlungsmethoden verfügbar sind.

Erstattung durch Ihre Krankenkasse
Die Hautkrebsvorsorge wird in der Regel ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von den gesetzlichen Kassen erstattet. Einige Kassen ermöglichen ihren Versicherten eine Untersuchung bereits ab Geburt bzw. ab dem 16., 18. oder 20 Lebensjahr. Diese Sonderregelungen werden laufend erweitert – bitte fragen Sie uns nach den aktuellen Bestimmungen.